Wie funktioniert die Privatinsolvenz?
Hierbei muß einer der beiden möglichen Beratern eine Bescheinigung darüber austellen, dass eine aussergerichtliche Einigung von den Gläubigern abgelehnt wurde. Nur mit dieser Bescheinigung ist es möglich das Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht zu beantragen. Am Ende dieses Verfahrens wird der Schuldner schuldenfrei, die Juristen nenne das Restschuldbefreiung.
Allerdings ist damit der Schuldner nicht frei von allen eigenen Bemühens. Denn zur Restschuldbefreiung gehört es auch, dass der Schuldner sich sechs Jahre nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrenz in der sogenannten Zeit des Wohlverhaltens keine weiteren Schulden anhäuft, arbeiten geht oder nachweist, dass er sich redlich um Arbeit bemüht hat.
In diesen sechs Jahren Wohlverhalten übernimmt ein Treuhänder die Verwaltung des Vermögens. Das kann ein Rechtsanwalt sein oder eine Finanzmanager.
Das private Insolvenzverfahren ist aber nicht gratis zu haben: Zwischen 1000 Euro und 3000 Euro muß man an Verfahrenskosten in der Verbraucherinsolvenz rechnen. Die Zahlung der Kosten kann vorübergehend zurückgestellt werden. Diese werden zu vier Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung können entsprechende Forderungen erhoben werden.