Jugendliche in der Schuldenfalle

Bei Jugendlichen hat bereits jeder zehnte Schulden in Höhe von 1550 Euro. Für manchen ist der Umstieg von einem Prepaid-Handy zu einem Vertragshandy der Einstieg in die Verschuldung. Die Möglichkeit offensichtlich unbegrenzt telefonieren zu können verführt dazu, mehr Gespräche zu führen als das monatliche Budget hergibt. Denn erst zum Monatsende, wenn die Rechnung kommt, sehen viele Jugendliche ihre Handy-Ausgaben. Dabei sind viele Handy-Gespräche völlig unnütz, wie die meisten verschuldeten Jugendlichen zugeben.

Schulden-Falle Nummer 1: Das Vertragshandy

Und um den Handy-Markt hat sich eine regelrechte Schulden-Fallen-Industrie gebildet, der sich auf jugendliche Käuferschichten spezialisiert hat. MMS sind in ihren Kosten kaum abzuschätzen, da ihre Kosten volumenorientiert abgerechnet werden, d.h. die Größe der versendeten Foto- oder Videonachricht entscheidet über die Kosten. Klingelton-Abos bilden bis heute – obwohl seit langen als Ausgaben-Falle bekannt – einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Verschuldungsfalle für Jugendliche. Viele glauben als Medien-Generation, geschult im Umgang mit TV und Internet, vor Abo-Tricks gefeit zu sein. Leider ist die Zeit, die man mit den Medien verbringt nicht ausschlaggebend über die Fähigkeit, absichtlich gestellten Fallen zu entgehen. Dazu gehören auch die vorgeblich kostenlos angebotenen Klingeltöne, die per SMS bestellen kann, dann aber zu dem Abschluß eines Vertrages über ein Klingelton-Abo führen. Das angeblich kostenlose Klingelton war nur einer, den man zusätzlich bekommt, wenn man das Abo abschließt, was aber für viele Jugendliche nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, da die Hinweise dazu schnell klein und am Bildrand des TV versteckt eingeblendet werden.

Aber nicht nur der Handy-Markt ist an den jugendlichen Käuferschichten interessiert. Kleidung, Musik und die Abend-Unterhaltungsindustrie ist auf jugendliche Konsumenten spezialisiert.

Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen

Wenn bereits eine Verschuldungsgrundlage in einem Bereich gelegt ist, führen die anderen Bereiche schnell zur Überschuldung. Die Anbieter können sich sicher sein, dass sie auf jeden Fall ihr Geld bekommen: Sie gehen davon aus, dass spätestens die Eltern als letzte eiserne Reserve die Schulden ihrer Kinder begleichen.

Jedoch gelten rein rechtlich Jugendliche nicht als verschuldungsfähig. Solange sie Minderjährig sind sind Jugendliche nicht geschäftsfähig. Verträge die sie abschließen gelten als schwebend unwirksam. Erst die Zustimmung der Eltern läßt Verträge wirksam werden.

Bei Kreditverträgen reicht allein die Unterschrift der Eltern als Genehmigung zu einem Kreditvertrag nicht aus. Das Vormundschaftsgericht muß einem solchen Vertrag ebenfalls zustimmen. Das bedeutet, das Kreditverträge ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ebenfalls schwebend unwirksam sind. Für viele Kreditinstitute ist das aber egal. Sie sind an den Zinsen und Zinseszinsen ihrer Jugendlicher Kreditnehmer interessiert, eine rechtliche Aufklärung führt nicht jedes Kreditinstitut durch. Sie spekulieren auf die Unwissenheit und dass der Kredit um jeden Preis abgelöst wird.

Dabei ist für Jugendliche eine hohe Verschuldung oftmals der Einstieg in eine lebenslange Schuldner-Karriere.