Verbraucherinsolvenzverfahren

Zum Entschulden bieten sich die vor einigen Jahren eingeführte Insolvenz für Privatpersonen an. Vorher war es nur Unternehmen möglich, durch ein Insolvenzverfahren die Schuldenlast abzutragen. Verbindlichkeiten können bis zu dreißig Jahre bestehen bleiben, mit einem Entschuldungsplan durch die Privatinsolvenz ist es bereits möglich nach sechs Jahren endgültig schuldenfrei zu werden. Trotzdem nehmen nur etwa 2% der überschuldeten Haushalte diese Möglichkeit war, selbst für verschuldete Jung-Akademiker, die durch BaföG und Krediten, die zur Finanzierung von Studiengebühren und dem Studienkontomodell überschuldet sind, können sich mittels der Privatinsolvenz aus der Schuldenfalle befreien und sogar der Rückzahlung des BaföGs entgehen.