Haushaltsplan erstellen ? auch wenn die Schuldenlast nicht groß ist
Vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren muß überprüft werden, was ein Einkünften eingeht und welches Vermögen existiert um dann die Ausgaben gegenzurechen. Eine Liste von Gläubigern und Verbindlichkeiten anzufertigen empfiehlt sich.
Zentrales Ziel eines Haushaltplanes ist das Einschränken von Ausgaben. Jede Ausgabe muß überprüft werden. Ist die Ausgabe sinnvoll? Ist sie notwendig? Kann man auf die Ausgabe verzichten? Kann man die Kosten senken?
Wichtig ist, damit frühzeitig anzufangen. Kleine Schulden summieren sich schnell. Ungeplante Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Tod des Partners… können schnell kleine finanzielle Unebenheiten zur Überschuldung machen.