Zinsloses Darlehn und Steuererklärung

In wie weit ein Selbständiger ein zinsloses Darlehn in der Steuerklärung verwertet hängt davon ab, ob der Selbständige ein zinsloses Darlehn als Betriebsvermögensvergleich § 4 Abs.1 bilanziert oder eine Einnahmeüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 anfertigt.
Die beste Beratung für zinslose Darlehn bekommt man bei einem Steuerberater. Eine Steuerberatung darf nicht jeder machen, nur zugelassene Steuerberater. Steuerberater fertigen auch eine “Einkommenssteuererklärung* an, wenn das nötig sein sollte.
Grundsätzlich hat die Aufnahme eines Kredites oder des zinsloses Darlehn keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung.
Allerdings kann ein zinsloses Darlehn weitere Kreise ziehen. Auswirkungen wie z.B. bei unvorhergesehenen Entwicklung, wie einer ein hoher Verlust, der aber durch ein zinsloses Darlehen ausgeglichen wurde, können eintreten.
Für eine genaue Würdigung der Steuergesetze in Fällen des zinsloses Darlehn, auch was das GmbH-Gesetz , des KStG und die Einkommenssteuer für das Einkommen kann am besten ein Steuerberater. Um sicherzustellen, dass man einen Steuerberater mit Kompetenz zu finden, muss man unter den Angeboten von Steuerberatern vergleichen.